Gemäß BGV A1 §4 ist ein Unternehmer dazu verpflichtet, trotz erfolgter Ausbildung das Fahr- und Steuerpersonal einmal jährlich zu unterweisen. Dies können wir gerne für Sie professioniell mit Teilnahmebescheinigung übernehmen.
Auszug BGV A1 §4 Abs.1:
Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.