Warum muss ich meine Mitarbeiter unterweisen?
Rechtsgrundlage für Sicherheitsunterweisungen bildet die berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit „Grundsätze der Prävention“ ([3]).
Dort heißt es im §4 Unterweisung der Versicherten:
(1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.

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